Ausländerbeauftragte der Landkreise und kreisfreien Städte
Anschrift: siehe Wegweiser, je nach Landkreisen und kreisfreien Städten
Kurzbeschreibung
Kommunale Ausländerbeauftragte sind in den Landkreisen und kreisfreien Städten Fürsprecher der Ausländer in der Region und treten für deren Rechte ein. Daraus erwächst eine vermittelnde Funktion zwischen Ausländern und Behörden und auch zwischen der deutschen Bevölkerung.
Aus integrationspolitischen Gründen sind die kommunalen AB inzwischen zuständig für alle Menschen mit Migrationshintergrund, die Integrationshilfen benötigen und von der Bevölkerung als Zugewanderte bzw. Fremde wahrgenommen werden.
Die Beauftragten sind Kontaktpersonen auch für gesellschaftliche Gruppen (Vereine, Kirchen, Gewerkschaften, Sozialverbände, Ausländerbeiräte) und nehmen ihnen gegenüber koordinierende Aufgaben wahr.
Ausländerbeauftragte haben selbst kein Weisungsrecht. Die Zusammenarbeit mit den Ämtern und Behörden erfolgt auf Vertrauensbasis.
Aufgaben und Ziele:
- Ausländerbeauftragte bearbeiten Anfragen der in- und ausländischen Bevölkerung zu Ausländerfragen.
- Sie beraten Einzelpersonen in den damit zusammenhängenden Fragen, sofern diese nicht von Beratungsstellen der freien Träger gelöst oder bearbeitet werden können.
- Sie wirken nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlungen, soweit sie Ausländer betreffen, entgegen.
- Die Integration der Migranten in der Region zu befördern, Voraussetzungen für ein möglichst spannungsfreies Zusammenleben zwischen Ausländern und Deutschen sowie unterschiedlichen Gruppen von Ausländern zu schaffen, Verständnis füreinander zu fördern und Fremdenfeindlichkeit entgegenzuwirken sind Ziele, die durch unterschiedliche Konzepte der AB in den Regionen umgesetzt werden.

